Ihre kostenlose Servicehotline

Inhalt

01

ARGUMENTE FÜR DIGITAL SIGNAGE
Ein Guide mit allen wichtigen Informationen zur Buchung

02

STANDORTE DER EDEKA MÄRKTE
Ein Guide mit allen wichtigen Informationen zur Buchung

03

Das INSTORE SENDEKONZEPT
Ein Guide mit allen wichtigen Informationen zur Buchung

04

LEISTUNGSDATEN AUF EINEN BLICK
Ein Guide mit allen wichtigen Informationen zur Buchung

05

AKTUELLE PREISE & RABATTE
Ein Guide mit allen wichtigen Informationen zur Buchung

06

FORSCHUNG
Ein Guide mit allen wichtigen Informationen zur Buchung

07

PRICING & CONTENT
Ein Guide mit allen wichtigen Informationen zur Buchung

08

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Ein Guide mit allen wichtigen Informationen zur Buchung

Emotionales
Marketing
am POS

Bildschirmwerbung Mediadaten 2024

Ein Guide mit allen wichtigen Informationen zur Buchung von
Digital-Out-Of-Home Werbeplätzen auf den Werbebildschirmen
in deutschen EDEKA Märkten der Firma VIEWENTO GmbH.

01

Ihre Werbung im öffentlichen Raum

02

DOOH Standorte

Unsere EDEKA Standorte in Ihrer Umgebung

03

Ein Guide mit allen wichtigen Informationen zur Buchung

04

Leistungsdaten auf einen Blick

Ein Guide mit allen wichtigen Informationen zur Buchung

05

Aktuelle Preise & Rabatte

Ein Guide mit allen wichtigen Informationen zur Buchung

06

Forschung

Ein Guide mit allen wichtigen Informationen zur Buchung

07

Pricing & Content

Ein Guide mit allen wichtigen Informationen zur Buchung

08

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ein Guide mit allen wichtigen Informationen zur Buchung

MÄRKTE
0
ORTE
0
SCREENS
0

01

DAs ist DOOH

DOOH steht für „Digital Out-of-Home“ und bezeichnet digitale Werbung im öffentlichen Raum über Bildschirme. Dieser Bereich erlebt aktuell das stärkste Wachstum innerhalb der Außenwerbung. Im Unterschied zur herkömmlichen Plakatwerbung beschränken sich die digitalen Bildschirme nicht nur auf Straßen, sondern sind überall präsent, wo Menschen verweilen. Dazu gehören beispielsweise Flughäfen Supermärkte, Einkaufszentren u.v.m.

 

FÜNF GRÜNDE FÜR DOOH

01

BLICKFANGGARANTIE
Digitale Anzeigen setzen auf Helligkeit, Bewegung und lebendigen Farben, um Aufmerksamkeit zu gewinnen.

02

ECHTZEIT UBGRADE
Reagieren Sie flexibel auf Trends und Ereignisse, und halten Sie Ihre Inhalte immer up-to-date.

03

BUDGET BOOSTER
Digitale Anzeigen updaten und teilen, ohne das Budget zu sprengen – Eine smarte, kosteneffiziente Revolution.

04

STILVOLL NACHHALTIG
Verabschieden Sie sich von Papier und setzen Sie auf umweltfreundliche digitale Werbung. 

05

CROSS MEDIA
Verbinden Sie digitale Kampagnen im öffentlichen Raum mit Online-Werbung und Social Media für maximale Reichweite.

DOOH im Retail

Digital Out-of-Home (DOOH) im Einzelhandel (Retail) bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, um das Kundenerlebnis zu verbessern, die Verkaufsförderung zu steigern und die Effizienz von Marketingstrategien zu maximieren. Ihre Werbung wird genau da platziert, wo Kaufentscheidungen getroffen werden und  integriert sich mühelos ins Einkaufserlebnis.

IHRE WERBUNG AM POS

01

DIREKTE KUNDENANSPRACHE
Unsere Bildschirme im Supermarkt stehen für maximale Präsenz und platzieren Werbung genau dort, wo Kaufentscheidungen entstehen.

02

IMPULSKAUFSTIMULIERUNG
Durch gezielte Werbung am POS können Impulskäufe stimuliert werden, da Kunden dazu neigen, auf aktuelle Angebote oder Promotionen zu reagieren.

03

MARKENPRÄSENZ STÄRKEN
Werbung direkt am POS trägt dazu bei, die Markenpräsenz zu stärken und das Bewusstsein für Produkte oder Dienstleistungen zu erhöhen.

04

KAUFENTSCHEIDUNG BEEINFLUSSEN
Ansprechende Werbung am POS kann die Kaufentscheidung direkt beeinflussen, indem sie Kunden auf bestimmte Produkte aufmerksam macht oder Vorteile hervorhebt.

05

ZIELGRUPPENBINDUNG AM POS
Mit Bildschirmwerbung im Supermarkt erreichen Sie Ihre lokale Zielgruppe. Die konstante Sichtbarkeit im vertrauten Einkaufsumfeld verstärkt die Werbewirkung nachhaltig.

02

DOOH Standorte

VIEWENTO GmbH ist mit Ihrer Marke Bildschirmwerbung.de deutschlandweit mit Werbebildschirmen in EDEKA Märkten vertreten. Werbebildschirme der VIEWENTO GmbH befinden sich vor allem in Nord- und Süddeutschland. Auf einer Karte bekommen Sie einen Eindruck der Verbreitung.

VERMARKTUNGSGEBIETE

INDIVIDUELLE INFORMATIONEN

  • aktuelle Standortlisten
  • Marktfrequenzen
  • Geodaten
  • Screenplatzierungen

Senden Sie uns einfach eine E-Mail mit einer Liste der Gebiete oder Orte, über die Sie mehr Informationen benötigen an anfrage@bildschirmwerbung.de

Nachhaltiges DOOH

DOOH das umweltfreundichste Werbemedium! Eine Nordische Zeitung verursacht fast 2000-mal mehr Emissionen als DOOH! 
Intermedialer Vergleich der CO2 Emissionen je 1.000 Kontakte in Gramm 1) auf Basis des öffentlich zugänglichen Green GRP Rechners 2) Quelle: IDOOH

03

DOOH Sendekonzept

Es ist die einzigartige Sendedramaturgie der Digital Signage Lösung von Bildschirmwerbung.de, die Käufer in ihren Bann zieht. Dabei findet ein stetiger Wechsel zwischen emotionalen, für den Kunden nützlichem Content (wie Wetter, Danksagungen oder Nachrichten) und den Werbespots statt. Die emotionalen Gehirnareale des Konsumenten werden angesprochen, was wiederum eine höhere Aufmerksamkeit auslöst. Der darauffolgende Werbespot wird somit noch besser & effektiver wahrgenommen.

 

04

Leistungsdaten

A

Wahrnehmung am POS

Eine Befragung der Zielgruppe bei EDEKA hat ein eindeutiges Ergebnis aufgezeigt. Digitale Werbebildschirme am POS werden wahrgenommen

B

Bewertung am POS

Vorallem die Werbekampagnen auf den Bildschirmen wird von der Zielgruppe im Markt positiv wahrgenommen

C

POS Marketing Report

Die Kundschaft bei EDEKA verbringt im Durchschnitt mehr als 30 Minuten im Markt

DOOH Zielgruppe

WEIBLICH
0
BERUFSTÄTIG
0
HAUSHALTSFÜHREND
0

EDEKA KÄUFERSCHAFT

Quelle: Verbraucheranalyse 2011

FRAUEN

60 % der Shopper
bei EDEKA sind weiblich.

MÄNNER

40 % der Shopper
bei EDEKA sind männlich.

BILDUNG

Shopper haben im
Durchschnitt eine hohe
Schulbildung

EINKOMMEN

Das Haushaltsnetto
einkommen im Durchschnitt bei 3.000 €.

ZIELGRUPPE

Überwiegend weiblich
ab 30 Jahren.

STREUEFFEKT

Großer Anteil an Haushalten mit 2 und mehr
Personen.

EDEKA MÄRKTE

Quelle: GfK Engima GmbH | DMI Reichweitenmessung DOOH 2014

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Samstag, von
mindestens 8 bis 20 Uhr.

REICHWEITE

Im Durchschnitt 1.493
Besucher pro Tag (Brutto)

VERWEILDAUER

Shopper verbringen im
Durchschnitt 22 Minuten
im Markt

SCREENS

4,7 Screens hängen
durchschnittlich in teilnehmenden Märkten

SENDESCHLEIFE

Ein Durchlauf der Sendeschleife dauert norm. 15
Minuten.

AUSSTRAHLUNG

Ihr Werbespot wird mindestens alle 5 Minuten
gezeigt

SPOTS

Ihr Werbespot wird 144
mal pro Tag ausgestrahlt.
(Bei Öffnungszeiten von
8 – 20 Uhr)

SOZIODEMOGRAFISCHE
STRUKTUR

POS MARKETINGREPORT

Quelle: POS-Marketingreport 2011 aus der „Lebensmittelzeitung“

73%

KONTAKTCHANCEN

Als Fazit des Marketing Reports ist festzustellen, dass 73% der Kunden bei EDEKA mindestens drei Kontaktchancen
mit den digitalen Bildschirmen von Bildschirmwerbung.de haben.

30 MIN VERWEILDAUER
0
MEHRMALS PRO WOCHE
0
WAHRNEHMUNG DER WERBETRÄGER
0

05

Forschung

A

Wahrnehmung am POS

Eine Befragung der Zielgruppe bei EDEKA hat ein eindeutiges Ergebnis aufgezeigt. Digitale Werbebildschirme am POS werden wahrgenommen

B

Bewertung am POS

Vorallem die Werbekampagnen auf den Bildschirmen wird von der Zielgruppe im Markt positiv wahrgenommen

Wahrnehmung am POS

Quelle: Nielsen Verbraucherbefragung EDEKA 2009

FRAGESTELLUNG AN KUNDEN IM EDEKA MARKT

„Hier im EDEKA Markt gibt es an vershiedenen Orten Bildschirme. Sind Ihnen solche Bildschirme heute oder bei einem Ihrer früheren Besuche aufgefallen?“

FAZIT

Die Screens werden von der überwiegenden Mehrheit
der befragten EDEKA Kundschaft während Ihrem Einkauf
wahrgenommen.

BEWERTUNG DES CONTENTS

Die Werbung ist der auffälligste Teil der Sendeschleife. Die Werte der
Wahrnehmung liegen deutlich über denen, anderer POS Medien.

WAS EDEKA KUNDEN WAHRGENOMMEN HABEN

„Welchen Content haben Sie auf den wahrgenommenen Bildschirmen
(siehe vorherige Seite) gesehen?“
 

WIE EDEKA KUNDEN WAHRGENOMMEN HABEN

„Sagen Sie mir bitte, inwieweit Sie den folgenden Aussagen zustimmen.“
(siehe vorherige Seite) gesehen?“

62%

„Alles in allem gesehen, gefallen mir die Bildschirme im Markt hier gut.“

59%

„Dank der Bildschirme wirkt dieser Markt moderner als früher.“

45%

„Die Bildschirme an den Kassen verkürzen auf angenehme Weise das Warten.“

„Ein Supermarkt mit Bildschirmen wirkt attraktiver, als einer ohne.“

42%

BEWERTUNG AM POS

06

Pricing & Content

A

Preise

Bei Bildschirmwerbung.de profitieren Sie
von einer flexiblen Preisgestaltung, die sich
ganz nach Ihren Bedürfnissen richtet.

B

Rabatte

Sie erhalten attraktive
Mengenrabatte ab einer gewissen
Buchungssumme

C

Content

Sie profitieren von unserer InHouse
Produktion von dynamischen animierten
Werbeanzeigen bis hin zur Produktion
von Image Filmen.

PREISE

=

FREQUENZ DER SPOTS

Der Spot wird drei mal in der Viertel Stunde ausgestrahlt.
Dies ergibt somit 12 Spotausstrahlungen pro Stunde. Ein EDEKA Markt hat im Normalfall 12 Stunden lang geöffnet.
Da im Durchschnitt 4,7 Screens pro Store* verbaut sind. ergeben sich hierdurch 677 Schaltungen auf allen Screens.

BUCHUNGSFLEXIBILITÄT

Die Ausspielung Ihrer Kampagnen auf den Screens der Bildschirmwerbung.de ist flexibel nach Ihren Bedürfnissen anpassbar.

  • bestimmter Wochentag
  • thematische Screenplatzierungen
    – Kassenbereich (Wartesituation)
    – Bedientheken (Wartesituation)
    – Gang
    – Weinabteilung
    – Obst & Gemüse

• genaue Regionen
• nach Saison
– Frühling, Sommer, Herbst, Winter
– Ferien & Urlaubszeiten
– Ostern, Weihnachten
– Muttertag, Vatertag
– Fasching, Halloween

WERBEINHALTE

Bei der Inhaltsgestaltung Ihrer Kampagne sind sie frei. Einzig besteht
ein Konkurrenzausschluss im EDEKA Markt. Beachten Sie hierzu bitte auch Ziff. 7 unserer AGBs.

TKP: 7,00€

Mindestsummen einer Buchung: 5.000,00€

RABATTE

MENGENRABATT

Für Ihre Buchung sind ab einem bestimmten Auftragsvolumen Mengenrabatte verfügbar.
Bitte beachten Sie, dass alle in diesem Folder aufgeführten Preise zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer gelten. Kosten für die Spotproduktion werden zusätzlich berechnet. Außerdem sind alle Preise AE-fähig. Die Vertragsbedingungen gelten laut beigefügten AGBs

SCHALTUNGSWERT

5.000 €

10.000 €

25.000 €

50.000 €

ab 75.000 €

ab 100.000 €

RABATT

2%

5 %

7,5 %

10 %

15 %

25 %

BEISPIELRECHNUNG

1 Woche | 10 Sek. Spot | 400 Märkte | 1880 Screens

3.583.200 (Mio.) Bruttokontakte

x

=
7,00 € TKP
7,5% Mengenrabatt
23.201,22 €

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

• Zahlung fällig mit Vertragsbeginn
• Zahlung vor Ausstrahlungsbeginn 2% Skonto

BUCHUNGSSCHLUSS

14 Arbeitstage vor Ausstrahlung

DATENABGABE

1 Woche vor Ausstrahlung. Unsere Grafiker werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Spot Formate

Im Displaynetzwerk bei EDEKA können Sie Kampagnen in folgenden Formaten schalten.
Dabei können Sie entweder unserem Grafik Team die Gestaltung überlassen, oder selbst
Content in einem der folgenden Formate liefern

DIGITALES POSTER

Dieses Format eignet sich besonders gut, um die Kernaussage Ihrer Kampagne präsent und auffällig darstellen
möchten.

Dauer
• 10 – 20 Sekunden

Auflösung
• 16:9 Seitenverhältnis
• 1280 x 720 Pixel (HD)
• 72 dpi

Format
• .jpg
• .gif
• .png

ANIMIERTER SPOT

Ihre Text- und Bildinhalte werden animiert dargestellt und erzeugen so maximale Aufmerksamkeit für Ihre Kampagne im Markt.

Dauer
• 10 – 20 Sekunden

Auflösung
• 16:9 Seitenverhältnis
• 1280 x 720 Pixel (HD)
• 72 dpi


Format
• .wmv
• .mov
• .mp4

FULL MOTION SPOT

Die moderne Weiterentwicklung des Animierten Spots. Bei diesem Format wird Video Content mit animierten Texten
kombiniert.

Dauer
• 10 – 20 Sekunden


Auflösung
• 16:9 Seitenverhältnis
• 1280 x 720 Pixel (HD)
• 72 dpi


Format
• .wmv
• .mov
• .mp4

NEU BEI BILDSCHIRMWERBUNG.DE

FILM PRODUKTION

Setzen Sie Ihr Unternehmen eindrucksvoll in Szene mit einem individuell produzierten Imagefilm. Im Marketing werden Bewegtbildinhalte immer wichtiger, da Sie die Zielgruppe emotional abholen und umfassend informieren können. Neben der werblichen Verwandung für Kampagnen werden Filme auch immer beleibter für die
Bewerbergewinnung, bzw. das Employer Branding.
Bei Bildschirmwerbung.de kümmert sich ein eigenes Experten Team
um die professionelle Konzeption und Produktion des Filmes bei Ihnen vor Ort.

CONTENT

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der VIEWENTO GmbH zur ausschließlichen Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr


1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen der VIEWENTO GmbH, Bindlacher Str. 4, 95448 Bayreuth, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn
Kay Schulz und den Kunden im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über
digitale Marketingprodukte und Dienstleistungen, namentlich die Schaltung von Bildschirmwerbung,
Facebook-Werbung, Instagram Werbung, Listing sowie der Contentproduktion. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten
diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung oder Auftragserteilung
des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für
gleichartige künftige Verträge, ohne dass die VIEWENTO GmbH in jedem Einzelfall
wieder auf sie hinweisen muss.
1.2 Diese nachfolgenden AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des
Kunden, werden nicht Vertragsbestandteil – unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt sie
der VIEWENTO GmbH bekannt werden -, es sei denn, die VIEWENTO GmbH stimmt der Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn die VIEWENTO GmbH in Kenntnis entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Bedingungen eines Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.
Eigene AGB des Kunden gelten daher nicht, auch wenn die VIEWENTO GmbH diesen nicht ausdrücklich widersprochen
hat.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und
Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für die Wirksamkeit derartiger
Vereinbarungen ist in jedem Fall ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der VIEWENTO GmbH maßgebend.
1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige,
Rücktritt oder Minderung), bedürfen der Schriftform. Gesetzliche Formvorschriften und
weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.6 Die VIEWENTO GmbH behält sich vor, die vorliegenden AGB zu ändern. Über Änderungen oder Modifizierungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert die VIEWENTO GmbH den Kunden rechtzeitig
vor deren in Kraft treten. Widerspricht der Kunde nicht schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung
über die Änderung oder Modifizierung, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen
als genehmigt. Akzeptiert der Kunde die geänderten Bedingungen nicht, steht der VIEWENTO GmbH ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten zu. Dieses Kündigungsrecht kann von der
VIEWENTO GmbH innerhalb von vier Wochen nach Widerspruch des Kunden ausgeübt werden.
1.7 Die Beauftragung der VIEWENTO GmbH und die von ihr vertriebenen Produkte und Leistungen stehen ausschließlich
Unternehmern i. S. d. § 14 BGB, juristischen Personen, Gewerbetreibenden sowie Selbstständigen
bzw. Freiberuflern zu. Schließt ein Verbraucher durch irreführende Angaben einen Vertrag mit der VIEWENTO GmbH ab,
kann er sich auf spezifische Verbraucherrechte nicht berufen.
1.8 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar
abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.


2. Werbeprodukte
2.1 Die VIEWENTO GmbH bietet Kunden verschiedene, nachfolgend im Einzelnen aufgelistete Marketingprodukte und
Dienstleistungen zur Steigerung der digitalen Präsenz an. Im Einzelnen:
Bildschirmwerbung, Social Media Werbung, Contentproduktion und Listing.
2.2 Bildschirmwerbung: Die VIEWENTO GmbH bietet die Ausstrahlung von Werbespots auf Werbebildschirmen in vom
Kunden ausgewählten verfügbaren Standorten an.
2.3 Social Media Werbekampagnen: Die VIEWENTO GmbH bietet eine Werbeschaltung auf Social Media Kanälen wie Facebook und Instagram an. Hierzu zählt das Kampagnensetup, die Betreuung der Kampagne
und das Reporting.
2.4 Contentproduktion: Die VIEWENTO GmbH bietet für die Anzeigengestaltung auch unter Einbindung externer Dienstleister die Produktion von Werbespots an.
2.5 Listing: Unter dem Sammelbegriff „Listing“ bietet die VIEWENTO GmbH die Erstellung, Optimierung und Pflege von
Firmeneinträgen in Onlineverzeichnissen, Plattformen für Bewertungen, mobilen Kartenanbietern,
sozialen Netzwerken u. ä. (im Folgenden Portale genannt) an.
2.5.1. Die Anzahl der an den Kunden-Account angeschlossenen Portalen richtet sich zum einen nach dem vom Kunden gebuchten Paket. Zum anderen ergibt sich der Umfang der jeweiligen Leistung aus den in der
jeweiligen Produktbeschreibung enthaltenen Angaben. Die Portale, die an den Account des Kunden angeschlossen werden, hängen von der jeweiligen technischen Verfügbarkeit des Portals sowie von der
Branche, in der der Kunde tätig ist, ab. Die VIEWENTO GmbH ist grundsätzlich darum bemüht, den Kunden an sämtliche,
dem gebuchten Profil entsprechende und passende Portale anzubinden, behält sich
jedoch ausdrücklich vor, ein Listing in einzelnen Portalen jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.5.2. Die VIEWENTO GmbH übermittelt die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten wie Firmennamen, Anschrift,
Kontaktmöglichkeiten etc. an verschiedene Portale. Die VIEWENTO GmbH ist berechtigt,
die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte und personenbezogenen Daten den jeweiligen Produktpartnern zu übertragen oder zugänglich zu machen. Der Kunde bevollmächtigt die VIEWENTO GmbH
und deren Produktpartner, zum Zwecke der Übermittlung und Veröffentlichung der Daten gegenüber den Portalen in
seinem Namen aufzutreten.
2.6. Im Übrigen gelten die Mitwirkungspflichten unter Ziff. 6 dieser AGB.


3. Vertragsschluss
3.1. Die Angebote der VIEWENTO GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
3.2. Die Bestellung bei der VIEWENTO GmbH ist ein bindendes Angebot des Käufers. Die VIEWENTO GmbH ist berechtigt,
dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung
anzunehmen oder die Leistung innerhalb dieser Frist zu erbringen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung
der Auftragsbestätigung oder die Ausführung der Leistung. Auftragsbestätigungen
ergehen an die vom Kunden in seiner Bestellung bzw. bei einer laufenden Geschäftsbeziehung an die zuletzt bekannt gegebene Adresse.
3.3. Die VIEWENTO GmbH ist berechtigt, Bestellungen von Kunden abzulehnen, sofern der Inhalt des gewünschten Produkts gegen gesetzliche Bestimmungen oder Richtlinien der Werbewirtschaft verstößt.
3.4. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der VIEWENTO GmbH und Kunden ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien
zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der Vertragsparteien vor Abschluss dieses Vertrages sind
rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden
durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
3.5. Vertragsgegenstand sind nur die in der Auftragsbestätigung genannten Leistungen der VIEWENTO GmbH. Für zusätzliche Leistungen ist die VIEWENTO GmbH berechtigt, diese gesondert in Rechnung zu
stellen.


4. Preise und Rabatte
4.1. Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste der VIEWENTO GmbH. Die Preise sind,soweit nichts anderes
vereinbart ist, Jahrespreise. Änderungen der Preisliste bleiben der VIEWENTO GmbH
vorbehalten. Sofern sich aus den direkten Auftrags- und Vertragsunterlagen mit dem Kunden nichts anderes ergibt, gelten
in Bezug auf Preis¬angaben nachstehende Regelungen: Alle angeführten Preise sind
in EURO ausgewiesen, sind Netto-Preise und gelten zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
4.2. Rabatte werden ausschließlich auf den Nettogesamtbetrag für die Werbema߬nahme gewährt, andere Leistungen
bleiben davon unberührt.
4.3. Bei monatlicher Zahlungsweise ist ein Ratenzahlungszuschlag von 5 % auf den Jahresnettopreis zu entrichten.


5. Zahlungsbedingungen
5.1. Werbeschaltungen: Einmalzahlungen werden vor Vertragsbeginn fällig. Bei halbjährlicher Zahlungsweise sind vor Vertragsbeginn 50% und bei vierteljährlicher Zahlungsweise 25 % des Jahrespreises zur
Zahlung fällig. Ist die Vertragslaufzeit nicht länger als sechs Monate, ist der Gesamtbetrag ebenfalls bei Vertragsbeginn zur

Zahlung fällig. Einmalige Leistungen wie Contentproduktion und Einrichtungsgebühren
sind nach Beauftragung sofort zur Zahlung fällig.
5.2. Soweit sich aus Ziff. 5.1. nichts Abweichendes ergibt, sind die Leistungen der VIEWENTO GmbH im Zeitpunkt der Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.3. Die VIEWENTO GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die
VIEWENTO GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
5.4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die VIEWENTO GmbH über den Betrag verfügen kann.
5.5. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gemäß Ziff. 5.2. kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung
durch die VIEWENTO GmbH bedarf. Der vertraglich vereinbarte Preis ist während des
Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugs¬zinssatz zu verzinsen. Die VIEWENTO GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt
der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
5.6. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle übrigen Forderungen ebenfalls sofort zur Zahlung fällig,
ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Die VIEWENTO GmbH ist damit
insbesondere bei Ratenzahlungsvereinbarungen berechtigt, den gesamten für die restliche Vertragslaufzeit noch offenen
Rechnungsbetrag auf einmal und sofort fällig zu stellen.
5.7. Die VIEWENTO GmbH behält sich das Recht vor, Forderungen an Dritte abzutreten. Die Abtretung wird dem Käufer
angezeigt.
5.8. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgstellt
worden sind oder diese unbestritten sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus
demselben Vertragsverhältnis berechtigt, sofern es sich bei den Gegenforderungen
nicht um auf Zahlung gerichtete Ansprüche handelt.
5.9. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die VIEWENTO GmbH berechtigt, Bildschirmwerbung, Facebook-Werbung, Instagram-Werbung und Listing-Dienstleistungen nicht durchzuführen. Der Zahlungsanspruch
bleibt hiervon unberührt.


6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1. Allgemeines: Für die Qualität und den Inhalt der gezeigten Informationen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
Der Kunde hat die von ihm zur Verfügung zu stellenden Daten und Inhalte absprachegemäß,
ordnungsgemäß und fristgemäß der VIEWENTO GmbH beizubringen und in für die weitere, vertragsgemäße Verwendung
geeigneter Form zu übermitteln. Der Kunde hat sich hierbei an von der
VIEWENTO GmbH gemachte Vorgaben zu halten. Wegen der Folgen einer nicht rechtzeitigen Übersendung der Daten
oder der Freigabeerteilung zur Ausstrahlung der Werbemaßnahme wird auf die Regelung
in Ziff. 8 verwiesen.
6.2. Mitwirkungspflichten Bildschirmwerbung, Facebook, Instagram und bei Listing. Im Rahmen der gebuchten Produkte ist
die Mitwirkung des Kunden dahingehend erforderlich, dass die zur Werbeausstrahlung
benötigten Geschäftsdaten sowie Bildmaterial zur Verfügung gestellt werden. Eine Verletzung der Mitwirkungspflichten
durch den Kunden lässt die Zahlungspflichten des Kunden nach Ziff 5 unberührt.


7. Werbeinhalte
7.1. Der Kunde ist für die bereit gestellten Inhalte sowie deren Nutzung im Rahmen der beauftragten Leistung(en), insbesondere hinsichtlich deren inhaltlicher Richtigkeit, deren Aktualität sowie deren rechtlicher
Zulässigkeit ausschließlich alleine verantwortlich.
7.2. Der Kunde hat sämtliche rechtlichen Belange, insbesondere berufs-, wettbewerbs-, marken-, urheber-, persönlichkeits-, datenschutz- sowie namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrags in eigener Verantwortung
zu klären. Gleiches gilt für etwaige erforderliche Pflichtangaben in Bezug auf die Inhalte.
7.3. Unzulässig sind Werbeinhalte, die im Widerspruch zu geltenden Gesetzen oder öffent¬lich-rechtlichen Bestimmungen
stehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Inhalt der gewünschten Werbe
maßnahme: gegen das Grundgesetz, das Strafgesetzbuch, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das Urhebergesetz,
das Heilmittelwerbegesetz, das Betäubungsmittelgesetz sowie das Gesetz zum Jugendschutz
verstößt, politische oder religiöse Aussagen enthält, nationalsozialistische oder kommunistische Propaganda beinhaltet,
rassistische oder menschenverachtende Aussagen beinhaltet, pornografische
oder sexuell anstößige Aussagen oder Bilder enthält, Aufrufe zur Gewalt oder Gewaltverherrlichung beinhaltet, Antragsver-
öffentlichung im Namen von Dritten enthält, die Rechte Dritter – jeglicher Art,
insbesondere das Persönlichkeitsrecht – verletzt.
7.4. Der VIEWENTO GmbH obliegt in keiner Weise eine Prüfungspflicht hinsichtlich der vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte.
7.5. Bestehen bei Durchführung der Leistungen durch die VIEWENTO GmbH wegen des Inhalts, der Herkunft oder der
Form der Daten, Werbemaßnahmen oder der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen
begründete rechtliche oder sittliche Bedenken gegen diese Inhalte oder erweisen sich die Informationen oder die Werbung als unvereinbar mit der vorstehenden Regelung in Ziff. 7.2. und 7.3., ist die
VIEWENTO GmbH berechtigt, die Werbemaßnahmen zu beenden und entsprechende Inhalte und Daten unverzüglich zu
zu entfernen. Die Zahlungspflichten nach Ziff. 5 bleiben hiervon unberührt. Die
VIEWENTO GmbH muss sich im Falle der Beendigung einer Werbemaßnahme jedoch den Betrag anrechnen lassen, den
sie sich infolge der Nichtausführung eines Auftrags erspart hat.
7.6. Ein Verstoß gegen die in Nr. 7.2. und 7.3. aufgelisteten Inhalte berechtigt die VIEWENTO GmbH zur Kündigung des bestehenden Vertrages über die Leistung mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der
Werbeausstrahlung bzw. der Löschung der Inhalte ohne, dass dadurch der Anspruch auf weitergehende Bezahlung untergeht.
7.7. Der Vertriebspartner stellt die VIEWENTO GmbH ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von solchen
aus Urheber- oder Wettbewerbsverletzungen, frei.
7.8. Besonderheiten bei Bildschirmwerbung für Werbekunden. Das Bewerben von Produkten, die auch bei Edeka gehandelt werden, ist nicht erlaubt. Geschieht dies trotzdem und passt der Kunde die Werbung
nach schriftlicher Aufforderung der Firma VIEWENTO GmbH nicht an, ist die VIEWENTO GmbH berechtigt, den Spot aus
der Sendeschleife zu nehmen ohne, dass dadurch der Anspruch auf weitergehende
Bezahlung untergeht.


8. Verzug bei Erbringung der Mitwirkungshandlungen (Ziff. 6)
8.1. Allgemeines. Soweit der Kunde bis zu dem im Vertrag angegebenen Einsendeschluss seinen Mitwirkungspflichten
nach Ziff. 6 nicht nachgekommen ist, insbesondere keine Informationen, digitale Daten oder
Unterlagen zu der beabsichtigten Werbemaßnahme geliefert hat, ist die VIEWENTO GmbH auf Grund der dann vorliegenden Unmöglichkeit der Schaltung der Werbemaßnahme von der Leistung frei, ohne
dass der Zahlungsanspruch der VIEWENTO GmbH dadurch beeinträchtigt wird.
8.2. Kampagnen / Werbebuchungen. Sollte der Kunde erst nach Einsendeschluss die Werbematerialien liefern, ist die
VIEWENTO GmbH nur verpflichtet, zum nächstmöglichen Termin die Werbespots zu erstellen
und diese zu veröffentlichen. Sollten durch den verspäteten Eingang der Werbematerialien Mehrkosten bei der Spoterstellung oder Spoteinstellung entstehen, hat diese der Kunde zu tragen. Soweit der Kunde
nur unvollständige Informationen, digitale Daten oder Unterlagen liefert, ist die VIEWENTO GmbH lediglich verpflichtet, die
eingereichten Unterlagen und Informationen zur Erstellung des Werbespots zu
benutzen. Bei der Spoterstellung sind zwei Korrekturläufe im Preis enthalten. Jeder weitere Korrekturlauf ist für den Vertragspartner kostenpflichtig. Widerspricht der Kunde dem übersendeten Entwurf des
Werbespots nicht innerhalb der angegebenen Zeit, ist die VIEWENTO GmbH zur Freischaltung zum Vertragsbeginn oder
zum nächstmöglichen Termin ermächtigt. Erhält der Kunde mehrere Entwürfe und
erteilt trotz Aufforderung keine Freigabe (Abnahmezeitpunkt) für einen bestimmten Entwurf, ist die VIEWENTO GmbH nicht
zur Einstellung eines Spots verpflichtet, ohne, dass dies die Fälligkeit des Zahlungsanspruchs
beeinträchtigt.


9. Leistung durch Dritte
Die VIEWENTO GmbH ist dazu berechtigt sich zur Erbringung der geschuldeten Leistung Dritter zu bedienen. Der Kunde
erklärt sich hiermit mit der Beauftragung Dritter einverstanden. Ergänzend neben diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in diesen Fällen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dritten, wenn
diese gesondert angegeben sind.

10. Urheberrecht
Die im Rahmen von Aufträgen jeder Art erarbeiteten, produzierten und gefilmten Inhalte einschließlich Entwürfe, Skizzen
und Konzepte sind als persönliche geistige Schöpfung der VIEWENTO GmbH durch
das Urheberrecht geschützt. Abänderungen und Vervielfältigungen der Werbespots oder dergleichen bedürfen der
schriftlichen Zustimmung der VIEWENTO GmbH. Diese Regelung wird auch dann vereinbart,
wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfung nicht erreicht ist. Für alle urheberrechtlich geschützten
Leistungen von der VIEWENTO GmbH erhält der Kunde ein einfaches nicht unterlinzenzsierbares
Nutzungsrecht im Rahmen des vertraglich vereinbarten Projektumfangs. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung urheberrechtlich geschützte Inhalte Dritter verwendet werden sollen, wird
VIEWENTO den Kunden vorab um sein Einverständnis ersuchen und ihm gegebenenfalls beim Erwerb der Rechte unterstützen.


11. Nutzungsrechte der VIEWENTO GmbH
11.1. Allgemeines Nutzungsrecht. Der Kunde räumt der VIEWENTO GmbH in dem für die Vertragserfüllung erforderlichen
Umfang unwiderruflich das unbeschränkte Recht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten
Inhalte sowie der infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein. Die Rechteübertragung umfasst die
vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannter wie auch zu
künftiger Nutzungsarten.
11.2. Die VIEWENTO GmbH übermittelt vom Kunden erhaltenen Daten wie Firmenname, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten
etc. im Rahmen des Listings an verschiedene Portale. Die VIEWENTO GmbH ist berechtigt,
die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte und personenbezogenen Daten den Produktpartnern zu übertragen bzw.
zugänglich zu machen. Die VIEWENTO GmbH ist auch berechtigt, um die Richtlinien
dieser Portale einzuhalten, die Firmierung und sonstigen Daten und Materialien des Kunden richtlinienkonform anzupassen. Der Kunde bevollmächtigt die VIEWENTO GmbH und ihre Produktpartner zum
Zwecke der Übermittlung und Veröffentlichung der Daten gegenüber den Portalen in seinem Namen aufzutreten.
11.3. Die VIEWENTO GmbH darf den für die Bildschirmwerbung, Facebook und Instagram erstellten Werbespot zu eigenen
Werbezwecken kostenfrei veröffentlichen. Zudem darf die VIEWENTO ihre Kunden jederzeit
per E-Mail, Fax und Telefon kontaktieren, um ihnen allgemeine Informationen zukommen zu lassen. Sollte der Vertragspartner mit den vorgenannten Punkten nicht einverstanden sein, hat er dies schriftlich
mitzuteilen.


12. Platzierung, Verfügbarkeit, Exklusivität der Bildschirmwerbung
Die Werbemaßnahmen der Kunden im Rahmen der Bildschirmwerbung erfolgen während der vereinbarten Vertragslaufzeit im Rahmen von Sendeschleifen, so dass sich jeder Spot grundsätzlich wiederholt.
Die Ausstrahlung erfolgt grundsätzlich nur während der Ladenöffnungszeiten, diese können variieren. Einen Anspruch auf
eine bestimmte Position des Werbespots in einer Sendeschleife besteht nicht. Konkurrenzausschluss
innerhalb einer Sendeschleife oder eines Marktes ist ausgeschlossen.

13. Laufzeit, Vertragsanpassung, Kündigung
13.1. Laufzeit, ordentliche Kündigung. Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus dem konkreten Auftrag. Bei Verträgen von
mindestens einem Jahr, verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr, wenn der Kunde
den Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber der VIEWENTO
GmbH kündigt. Die Hauptfälligkeit sprich das Ablaufdatum des Vertrages wird durch die
Zugabe von Gratismonaten nicht berührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
13.2. Vertragsauflösung durch Abschlagszahlung. Die Aufgabe der Geschäftstätigkeit des Kunden hat grundsätzlich keinerlei Einfluss auf das Bestehen des Vertragsverhältnisses. Jedoch besteht bei Verträgen mit
einer Laufzeit ab 36 Monaten im Falle der vom Kunden nachgewiesenen Geschäftsaufgabe die Möglichkeit einer Vertragsaufhebung gegen eine Abstandszahlung. Als Geschäftsaufgabe gilt nicht die Übertragung
des Geschäfts auf einen Rechtsnachfolger o. Ä.. Die Höhe der Abstandszahlung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem
Preis der vertraglich vereinbarten Laufzeit und dem Preis, der den Laufzeiten
36 Monate zugrunde liegt. Die VIEWENTO GmbH stellt die jeweils gültigen Preislisten bei Verträgen über eine Laufzeit von
36 Monaten auf Anfrage zur Verfügung. Die Vertragsaufhebung ist zum Ende eines
Vertragsjahres, jedoch frühestens nach Ablauf von 24 Monaten möglich. Der Kunde hat den Wunsch auf Aufhebung des
Vertrages innerhalb einer Ausschlussfrist von 4 Wochen vor dem 24ten Monat bzw. 36ten
Monat schriftlich anzuzeigen sowie die entsprechenden Nachweise der Geschäftsaufgabe zu überbringen. Leistet der
Kunde innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung des genauen Preises durch die Firma
VIEWENTO GmbH die Abstandszahlung durch Überweisung, gilt das Vertragsverhältnis als beendet; andernfalls bleibt der
Vertrag so bestehen, wie er geschlossen wurde. Die Regelung zur Abstandszahlung
wird ebenfalls rückwirkend unwirksam, wenn der Kunde innerhalb von 6 Monaten nach Geschäftsaufgabe das Geschäft
wieder im selben Ort anmeldet.
13.3. Bildschirmwerbung. Grundlage für die Möglichkeit der Ausstrahlung von Werbespots über Instore TV sind die bestehenden Standortverträge mit den Firmen, bei denen die Geräte aufgestellt sind. Die Vertragszeiten
für die Schaltungsaufträge sind insoweit an die Vertragslaufzeit für den Standortvertrag angepasst. Verschiebt sich die
Installation der Systeme in dem gebuchten Markt aus Gründen, die die VIEWENTO
GmbH nicht zu vertreten hat, ist die VIEWENTO GmbH berechtigt, den Vertragsbeginn der Werbespotschaltung entsprechend anzupassen. Verzögert sich der Vertragsbeginn dadurch um mehr als 6 Monate,
hat der Kunde das Recht, innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Verzögerung vom Vertrag
zurückzutreten. Besteht ein Anspruch des Firmeninhabers auf vorzeitige Vertragsbe
endigung bezüglich des Standortvertrages, ist die VIEWENTO GmbH berechtigt, eine entsprechende Anpassung der Laufzeit des Schaltungsauftrages, mithin eine Verkürzung der Laufzeit, vom Kunden zu
verlangen. Insoweit steht der VIEWNTO GmbH ein entsprechendes Sonderkündigungsrecht gegenüber dem Kunden zum
Zeitpunkt des Vertragsendes des Standortvertrages zu. Unbenommen bleibt den
Vertragsparteien die Möglichkeit zu vereinbaren, dass der Schaltungsauftrag über einen anderen Standort bis zum regulä-
ren Vertragsende fortgesetzt wird. Insoweit wird sich die VIEWENTO GmbH bemühen,
dem Kunden ein für ihn unverbindliches Angebot zu unterbreiten. Besteht zwischen der VIEWENTO GmbH und dem Kunden ein Vertrag über mehrere Werbeprodukte im Sinne von Ziff. 2, beschränkt sich das
Sonderkündigungsrecht der VIEWENTO GmbH ausschließlich auf den vom Kunden erteilten Schaltungsauftrag. Die Wirksamkeit des zwischen der VIEWENTO GmbH und dem Kunden bestehenden Vertrags im
Übrigen bleibt insoweit unberührt. Endet ein Schaltungsauftrag auf Grundlage eines von der VIEWENTO GmbH ausgeübten Sonderkündigungsrechts, entfällt die mit dem Schaltungsauftrag korrespondierende
Zahlungsverpflichtung des Kunden. Bereits geleistete Zahlungen werden im Verhältnis der bis zum Ende des Schaltungsauftrags nicht in Anspruch genommenen Leistungen anteilig pro rata temporis zurück
erstattet.
13.4. Außerordentliche Kündigung. Der VIEWENTO GmbH stehen die in Ziff. 1.6., 7.8. und 13.3. genannten Sonderkündigungsrechte zu. Die VIEWENTO GmbH ist außerdem zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages
sowie zur sofortigen Einstellung der zu erbringenden Leistung berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher
wichtiger Grund liegt insbesondere vor: bei Verstoß gegen diese AGBs oder gegen
zwingende gesetzliche Bestimmungen, welche die Durchführung des Vertrags gefährden, bei Zahlungsverzug des Kunden trotz Fälligkeit, wenn der Kunde nach erfolgter Mahnung bzw. nach Fristsetzung der
Zahlungsaufforderung weiterhin nicht nachge¬kommen ist, und bei unterlassener Abholung bereitgestellter Daten nach
entsprechender schriftlicher Aufforderung und Ablauf einer angemessenen Frist durch
VIEWENTO.
13.5. Vergütungsanspruch bei fristloser Kündigung aus wichtigem Grund. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund ist die
VIEWENTO GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Sie muss sich
jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Beendigung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch
anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unter
lässt.


14. Datenverwendung nach Vertragsende
Nach Vertragsende – durch Laufzeitablauf oder Kündigung (Nr. 13) – besteht gegebenenfalls für den Kunden die Möglichkeit – je nach Leistung – gegen Entrichtung einer entsprechenden Vergütung die zum

 

Zeitpunkt der Vertragsbeendigung existierenden Leistungsergebnisse zu übernehmen und ohne weitere Beteiligung bzw.
Zutun von VIEWENTO auf eigene Kosten aufrechtzuerhalten bzw. weiterzuführen. Der Kunde hat dies der VIEWENTO GmbH gegenüber innerhalb angemessener Frist mitzuteilen. Ferner hat der Kunde in einem
solchen Fall alle hierfür erforderlichen Handlungen und Erklärungen selbstständig
vorzunehmen bzw. abzugeben. Die Parteien werden dann hierüber eine entsprechende Vereinbarung treffen. Andernfalls
ist die VIEWENTO GmbH berechtigt, die Werbespots einschließlich der
darin enthaltenen Inhalte zu löschen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde innerhalb angemessener Frist nach Vertragsbeendigung der VIEWENTO GmbH nicht mitteilt, ob er eine Übernahme beabsichtigt oder
nicht.


15. Gewährleistungen
15.1. Allgemein
15.1.1 Mängel im Sinne des Gesetzes sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in den Leistungen von
VIEWENTO oder in den Leistungen ihrer Produktpartner liegen. Ausdrücklich keine Mängel
liegen vor bei Nichtgefallen des Produkts trotz handwerklicher Fehlerfreiheit; einer fehlenden, verspäteten, unzutreffenden
oder unvollständigen Veröffentlichung der vom Kunden zur Veröffentlichung frei
gegebenen Daten. Der Kunde wird der VIEWENTO GmbH und den Produktpartner bei der Beseitigung tatsächlich auftretender Mängel oder Fehler nach Kräften unterstützten.
15.1.2. Mängelanzeige. Offensichtliche Mängel hat der Kunde schriftlich innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche (7
Kalendertage) zu rügen.
15.2. Besonderheiten bei Listing und Facebook, Instagram-Werbung
15.2.1. Die Leistungserbringung erfolgt teilwiese mittels Software. Dem Kunden ist bewusst, dass der Einsatz von Software
nicht vollständig fehlerfrei erfolgen kann. Die VIEWENTO GmbH kann daher keine fehlerfreie
und unterbrechungsfreie Leistungserbringung und gleichbleibende Qualität der Leistung unter allen Hard- und Softwarekonstellationen gewährleisten. Die VIEWENTO GmbH ist jedoch darum bemüht die
Leistung so mangel- und störungsfrei wie möglich zu erbringen.
15.2.2. Keine Gewährleistung wird übernommen für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Internetportale oder Server, auf
die sich der Auftrag bezieht, für den Transport bzw. die Übermittlung von Daten über das
Internet, auf die die VIEWENTO GmbH keinen Einfluss hat oder dafür, dass verschickte Nachrichten den Empfänger richtig
erreichen oder für die Eignung des Onlineprodukts zu einem bestimmten Zweck
15.3. Besonderheiten bei Bildschirmwerbung. Sollte bei Instore-Werbemaßnahmen die angegebene Schaltanzahl/Jahr um
mehr als 5 % unterschritten werden, sind die Rechte des Auftraggebers in der Reihenfolge
erst auf Nachholung, dann auf Minderung begrenzt. Nur bei einer Unterschreitung um mehr als 25 % gelten die gesetzlichen Vorschriften ohne Einschränkung. Eine Nachholung ausgefallener Sendezeit und die
Ausstrahlung von Gratismonaten finden nach dem regulären Vertragsende statt und berühren damit nicht die Grundvertragslaufzeit des Vertrages.


16. Haftungsbeschränkung
16.1. Die VIEWENTO GmbH haftet in voller Schadenshöhe nur bei eigener grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung.
16.2. Die VIEWENTO GmbH haftet vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nicht bei einfacher Fahrlässigkeit. Ausgenommen hiervon ist die Haftung bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
und der Gesundheit und für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem
Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des typisch eintretenden und vorhersehbaren
Schadens begrenzt, höchstens jedoch auf die Summe des jährlichen Auftragswertes. Diese Begrenzung auf den Ersatz des
typischen vorhersehbaren Schadens gilt bei leichter Fahrlässigkeit auch für
Schadens¬ersatzansprüche des Auftraggebers, die auf einem von der VIEWENTO GmbH zu vertretenden Leistungsverzug
oder einer von der VIEWENTO GmbH zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung
beruht.
16.3. Die in Ziffer 16.1. genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch leitende Angestellte
oder Erfüllungsgehilfen.
16.4. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die VIEWENTO GmbH den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine
Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.
16.5. Die VIEWENTO GmbH haftet bei Listing nicht für eine verzögerte oder nur teilweise Annahme, Ablehnung oder spätere Löschung der vom Kunden bereitgestellten Daten und Materialien durch die Portale. Die
VIEWENTO GmbH haftet nicht für die Veränderung der eingepflegten Daten und Materialien seitens der Portale und die
Platzierung der Daten und Materialien auf der jeweiligen Portalseite. Die VIEWENTO
GmbH haftete nicht für die Stilllegung von Portalen.


17. Haftung bei höherer Gewalt, Streik
Bei Leistungsstörungen durch höhere Gewalt oder Streik wird die VIEWENTO GmbH von ihrer Leistungsverpflichtung frei,
soweit die Leistung unmöglich wird. Im anderweitigen Fall verlängert sich die Lieferzeit
in angemessenem Umfang. Der Kunde kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.


18. Bonitätsauskünfte
Die VIEWENTO GmbH ist berechtigt, vor Annahme eines Vertrages bzw. vor Durchführung einer Bestellung bei der Credireform Boniversum GmbH, Hellersberg 11, 41460 Neuss oder ähnlichen Auskunftsstellen
eine Auskunft einzuholen. Im Falle nichtvertragsgemäßen Verhaltens übermittelt die VIEWENTO GmbH diese Informationen an die angefragten Auskunftsstellen. Bis zur endgültigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung,
insbesondere aber für die Dauer einer Ratenzahlungsvereinbarung oder der Gewährung eines Verfügungsrahmens, kann
die VIEWENTO GmbH ebenfalls Auskünfte einholen.


19. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
19.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen der VIEWENTO GmbH und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („UN-Kaufrecht“) finden auf dieses Vertragsverhältnis keine
Anwendung.
19.2. Als Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für sonstige Leistungen des Kunden wird, sofern schriftlich
keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, der Sitz der VIEWENTO GmbH vereinbart.
19.3. Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, ist ausschließlicher – auch internationaler -Gerichtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der
Geschäftssitz der VIEWENTO GmbH in Bindlacher Straße 4, D-95448 Bayreuth. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde
Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Die VIEWENTO GmbH ist jedoch in allen
Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Vertragsverpflichtungen gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen
Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige
gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.


20. Sonstige Bestimmungen
20.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder Teile einer Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen aus
irgendwelchen Gründen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon ihre
Gültigkeit im Übrigen nicht berührt. Der Kunde und die VIEWENTO GmbH verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen bzw. Teilbestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck am
besten entsprechen. Gleiches gilt für den Fall unbewusster Lückenhaftigkeit.
20.2. Von diesen Bedingungen abweichende oder diese Bedingungen ergänzende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen
unbeschadet des § 305b BGB zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine
Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst.
20.3. Diese AGB ergänzen die zwischen der VIEWENTO GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Verträge. Bei Widersprüchen zu den Bestimmungen im Vertrag oder wenn der Vertrag weiterreichende Bestimmungen
enthält, geht der Vertrag den AGB vor.

AGB stand 27.02.2019

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Bindlacher Straße 4 | 95448 Bayreuth

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